Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotoworkshops
nature & wildlife phototours
Stand: 6. August 2026
1. Geltungsbereich und Veranstalter
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Fotoworkshops und vergleichbare fotografische Veranstaltungen von:
nature & wildlife phototours
Inhaber: Günther Ebner
Steinbacher Weg 18
82387 Antdorf
Deutschland
E-Mail: ge@natureandwildlifephototours.de
– nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
1.2 Vertragspartner ist die Person, die den Workshop bucht, nachfolgend „Teilnehmer“ genannt. Werden mehrere Personen angemeldet, ist der buchende Teilnehmer dafür verantwortlich, dass die weiteren angemeldeten Personen über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert werden.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Workshops, bei denen die fotografische Anleitung, Begleitung und Durchführung der Veranstaltung im Vordergrund stehen und die keine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB darstellen.
1.4 Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Beförderungsleistungen und sonstige Reiseleistungen sind nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn dies in der jeweiligen Workshopbeschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich angegeben ist..
1.5 Individuelle Vereinbarungen sowie die konkrete Workshopbeschreibung und Buchungsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
2.1 Die Darstellung der Workshops auf der Website, in sozialen Medien, in Flyern, Newslettern oder anderen Werbemitteln stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar.
2.2 Mit dem Absenden einer Buchung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Workshopvertrags ab.
2.3 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Buchung ausdrücklich per E-Mail oder in Textform bestätigt.
2.4 Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Buchungsanfrage und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
2.5 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen und erkennbare Fehler dem Veranstalter mitzuteilen.
2.6 Minderjährige dürfen nur mit vorheriger Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter teilnehmen. Abhängig von Art und Inhalt des Workshops kann der Veranstalter verlangen, dass ein Minderjähriger von einer volljährigen Aufsichtsperson begleitet wird.
3. Vertragsgegenstand und Leistungen
3.1 Umfang und Inhalt des Workshops ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Workshopbeschreibung sowie der Buchungsbestätigung.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, schuldet der Veranstalter eine fachlich angeleitete fotografische Veranstaltung, jedoch keinen bestimmten fotografischen Erfolg.
3.3 Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Garantie für:
- die Sichtung bestimmter Wildtiere,
- ein bestimmtes Verhalten der Tiere,
- bestimmte Licht- oder Wetterbedingungen,
- bestimmte Landschafts- oder Naturereignisse,
- die Entstehung bestimmter Bildmotive,
- eine bestimmte Anzahl verwertbarer Fotografien.
3.4 Angaben zu möglichen Tierarten, Sichtungschancen, Wetterlagen, Naturereignissen oder fotografischen Motiven beruhen auf Erfahrungswerten und sorgfältiger Planung. Sie stellen keine verbindliche Zusicherung dar.
3.5 Der Veranstalter ist berechtigt, für die Durchführung geeignete Workshopleiter, Guides, Referenten oder andere fachkundige Personen einzusetzen.
3.6 Ein Wechsel des Workshopleiters ist zulässig, wenn die ursprünglich vorgesehene Person insbesondere wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund verhindert ist und eine fachlich geeignete Ersatzperson eingesetzt wird.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gilt der in der jeweiligen Workshopbeschreibung und Buchungsbestätigung genannte Preis.
4.2 Soweit in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist, ist nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 25 Prozent des Workshoppreises innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
4.3 Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Workshopbeginn fällig.
4.4 Erfolgt die Buchung weniger als 28 Tage vor Workshopbeginn, ist der gesamte Workshoppreis sofort nach Rechnungsstellung fällig.
4.5 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Betrags auf dem vom Veranstalter angegebenen Konto.
4.6 Wird eine fällige Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht geleistet, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Workshopplatz anderweitig zu vergeben. Der Veranstalter kann in diesem Fall die nach Ziffer 6 vorgesehenen Rücktrittskosten verlangen.
4.7 Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Versicherungen, Fotoausrüstung, Eintrittsgelder oder sonstige Leistungen sind nur im Workshoppreis enthalten, wenn sie ausdrücklich als enthalten ausgewiesen sind.
5. Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten
5.1 Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er die in der Workshopbeschreibung genannten körperlichen, gesundheitlichen, technischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt.
5.2 Bei Outdoor- und Wildlife-Workshops können unter anderem längere Aufenthalte im Freien, frühe oder späte Einsatzzeiten, unebenes Gelände, Dunkelheit, Kälte, Hitze, Nässe oder längere Wartezeiten auftreten.
5.3 Der Teilnehmer hat selbst einzuschätzen, ob er den jeweiligen Anforderungen gewachsen ist. Bestehen Zweifel, soll er sich vor der Buchung mit dem Veranstalter abstimmen.
5.4 Gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen müssen dem Veranstalter nur mitgeteilt werden, soweit sie für die sichere Durchführung des Workshops oder für notwendige organisatorische Maßnahmen relevant sind.
5.5 Der Teilnehmer ist für geeignete Kleidung, festes Schuhwerk, Wetterschutz, Verpflegung, persönliche Medikamente und eine funktionsfähige Fotoausrüstung selbst verantwortlich, soweit in der Workshopbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
5.6 Der Teilnehmer ist verpflichtet, den sicherheitsbezogenen, naturschutzfachlichen und organisatorischen Anweisungen des Veranstalters, des Workshopleiters und der eingesetzten Guides Folge zu leisten.
6. Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer
6.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn des Workshops vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden.
6.2 Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
6.3 Im Falle eines Rücktritts kann der Veranstalter als pauschalierten Ersatz für bereits entstandene Aufwendungen und den entgangenen Erlös folgende Anteile des vereinbarten Workshoppreises verlangen:
- bis einschließlich 91 Tage vor Workshopbeginn: 20 Prozent
- 90 bis 61 Tage vor Workshopbeginn: 40 Prozent
- 60 bis 31 Tage vor Workshopbeginn: 60 Prozent
- 30 bis 15 Tage vor Workshopbeginn: 80 Prozent
- ab 14 Tage vor Workshopbeginn: 90 Prozent
- bei Nichterscheinen ohne vorherige Rücktrittserklärung: 100 Prozent
6.4 Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.5 Der Veranstalter ist berechtigt, anstelle der Pauschale einen konkret entstandenen höheren Schaden zu verlangen, wenn er diesen nachweist. Bereits ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung des Workshopplatzes werden dabei angerechnet. Eine doppelte Berechnung derselben Kosten erfolgt nicht.
6.6 Bricht ein Teilnehmer einen bereits begonnenen Workshop aus persönlichen Gründen vorzeitig ab oder nimmt er einzelne Leistungen nicht in Anspruch, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung. Ersparte Aufwendungen des Veranstalters sind jedoch anzurechnen.
6.7 Dem Teilnehmer wird empfohlen, eine Seminar-, Reise- oder Veranstaltungsausfallversicherung abzuschließen, soweit eine solche Versicherung für den konkreten Workshop verfügbar ist.
7. Ersatzteilnehmer und Umbuchung
7.1 Der Teilnehmer kann dem Veranstalter vor Workshopbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen.
7.2 Der Veranstalter kann den Eintritt des Ersatzteilnehmers ablehnen, wenn dieser die notwendigen Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder gesetzliche, behördliche oder organisatorische Gründe entgegenstehen.
7.3 Der ursprüngliche Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer haften als Gesamtschuldner für den Workshoppreis und gegebenenfalls tatsächlich entstehende Mehrkosten der Vertragsübertragung.
7.4 Eine Umbuchung auf einen anderen Workshop oder Termin ist nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
7.5 Bei einer vereinbarten Umbuchung können bereits entstandene, nicht erstattungsfähige Fremdkosten sowie angemessene Bearbeitungskosten berechnet werden. Diese werden dem Teilnehmer vor Durchführung der Umbuchung mitgeteilt.
8. Mindestteilnehmerzahl und Absage durch den Veranstalter
8.1 Soweit ein Workshop nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl durchgeführt wird, wird die Mindestteilnehmerzahl in der Workshopbeschreibung angegeben.
8.2 Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter den Workshop absagen. Die Absage erfolgt grundsätzlich spätestens acht Wochen vor Workshopbeginn, sofern in der Workshopbeschreibung keine andere Frist angegeben ist.
8.3 Bei Workshops, die weniger als acht Wochen vor Beginn ausgeschrieben oder gebucht werden, kann eine abweichende Absagefrist vereinbart werden.
8.4 Der Veranstalter kann den Workshop außerdem absagen, wenn die Durchführung aufgrund von Krankheit oder Unfall des Workshopleiters, behördlichen Anordnungen, Sperrungen, erheblichen Sicherheitsrisiken, Naturereignissen oder anderen Umständen unmöglich oder unzumutbar wird, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat und für die keine geeignete Ersatzlösung zur Verfügung steht.
8.5 Der Veranstalter wird den Teilnehmer unverzüglich über die Absage informieren.
8.6 Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen nach der Absage vollständig zurückerstattet, soweit kein Ersatztermin oder Ersatzworkshop vereinbart wird.
8.7 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Unterkunfts- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen in Ziffer 13.
8.8 Dem Teilnehmer wird empfohlen, stornierbare oder umbuchbare Reise- und Unterkunftsleistungen zu buchen.
9. Programmänderungen
9.1 Wildlife- und Outdoor-Fotoworkshops sind von Wetter, Licht, Jahreszeit, Tierverhalten, örtlichen Gegebenheiten, behördlichen Vorgaben sowie Sicherheits- und Naturschutzanforderungen abhängig.
9.2 Der Veranstalter ist berechtigt, den zeitlichen oder inhaltlichen Ablauf, Treffpunkte, Aufnahmeorte, Beobachtungsplätze oder einzelne Programmpunkte zu ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist.
9.3 Sachliche Gründe können insbesondere sein:
- ungünstige oder gefährliche Wetterbedingungen,
- Veränderungen des Tierverhaltens,
- Brut-, Setz- oder Ruhezeiten,
- behördliche Anordnungen oder Sperrungen,
- Naturschutz- oder Tierschutzgründe,
- Sicherheitsrisiken,
- Ausfall eines vorgesehenen Aufnahmeorts,
- Krankheit oder Verhinderung eines Guides,
- unvorhersehbare örtliche Veränderungen.
9.4 Der Veranstalter wird sich bemühen, einen möglichst gleichwertigen Ablauf oder eine fachlich geeignete Ersatzleistung anzubieten.
9.5 Der Gesamtcharakter und das wesentliche fotografische Ziel des Workshops sollen dabei erhalten bleiben.
9.6 Geringfügige oder zumutbare Änderungen begründen keinen Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
9.7 Wird eine wesentliche Leistung ersatzlos nicht erbracht, bleiben die gesetzlichen Rechte des Teilnehmers unberührt.
10. Wetter, Naturbedingungen und höhere Gewalt
10.1 Ungünstiges Wetter, eingeschränkte Sicht, ausbleibende Tierbeobachtungen oder Veränderungen natürlicher Bedingungen führen nicht automatisch zur Absage des Workshops.
10.2 Soweit eine sichere und sinnvolle Durchführung möglich ist, kann der Workshop mit angepasstem Programm stattfinden. Dazu können insbesondere theoretische Inhalte, Bildbesprechungen, alternative Motive, andere Aufnahmeorte oder veränderte Einsatzzeiten gehören.
10.3 Ist die Durchführung des Workshops aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände insgesamt unmöglich oder unzumutbar, kann der Veranstalter den Workshop absagen oder beenden.
10.4 Für noch nicht erbrachte Workshopleistungen werden die entsprechenden Zahlungen erstattet. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen werden nicht zurückerstattet.
10.5 Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bleiben unberührt.
11. Natur-, Tier- und Verhaltenskodex
11.1 Der Schutz von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen hat bei allen Workshops höchste Priorität.
11.2 Das Wohl der Natur ist wichtiger als eine Beobachtung oder ein Foto. Eine Aufnahme wird nicht erzwungen, wenn dadurch Tiere beunruhigt, Lebensräume beeinträchtigt oder andere Menschen gefährdet oder erheblich gestört werden könnten.
11.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich insbesondere:
- Tiere nicht vorsätzlich zu beunruhigen, zu verfolgen oder zu bedrängen,
- Brut-, Nist-, Setz-, Futter- und Ruheplätze besonders zu schützen,
- bestehende Wegegebote, Betretungsverbote und Schutzbestimmungen einzuhalten,
- Vegetation und Lebensräume nicht zu beschädigen,
- keinen Müll oder andere Spuren zu hinterlassen,
- keine Lockmittel, Geräusche, Lichtquellen oder sonstigen Hilfsmittel ohne ausdrückliche Zustimmung des Workshopleiters einzusetzen,
- geografische Daten sensibler Arten und Aufnahmeorte nicht leichtfertig weiterzugeben,
- andere Teilnehmer, Anwohner, Grundstückseigentümer und Erholungssuchende respektvoll zu behandeln.
11.4 Der Veranstalter orientiert sich außerdem an den Grundsätzen von Nature First:
- Das Wohl der Natur ist wichtiger als die Fotografie.
- Informiere dich über die Orte, an denen du fotografierst.
- Denke über die Auswirkungen deiner Handlungen nach.
- Teile sensible geografische Daten nicht leichtfertig.
- Informiere dich über geltende Vorschriften und halte sie ein.
- Hinterlasse keine Spuren.
- Kläre andere über verantwortungsvolle Naturfotografie auf.
11.5 Bei weniger schwerwiegenden Verstößen kann der Teilnehmer ermahnt oder verwarnt werden.
11.6 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen, insbesondere bei vorsätzlicher Störung von Wildtieren, Gefährdung anderer Personen, Missachtung behördlicher Vorschriften oder Nichtbefolgung sicherheitsrelevanter Anweisungen, kann der Teilnehmer mit sofortiger Wirkung vom weiteren Workshop ausgeschlossen werden.
12. Ausschluss eines Teilnehmers
12.1 Der Veranstalter kann einen Teilnehmer vom Workshop ausschließen, wenn dieser trotz Ermahnung den Ablauf nachhaltig stört, andere Personen gefährdet oder erheblich beeinträchtigt oder gegen den Natur-, Tier- und Verhaltenskodex verstößt.
12.2 Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist ein sofortiger Ausschluss auch ohne vorherige Ermahnung zulässig.
12.3 Wird ein Teilnehmer aus einem von ihm zu vertretenden Grund ausgeschlossen, bleibt der Anspruch des Veranstalters auf die vereinbarte Vergütung grundsätzlich bestehen. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwertung von Leistungen werden angerechnet.
12.4 Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
12.5 Zusätzliche Kosten, die durch den Ausschluss entstehen, insbesondere für Rückfahrt, Unterkunft oder sonstige eigene Organisation, trägt der ausgeschlossene Teilnehmer selbst.
13. Haftung
13.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- soweit ausdrücklich eine Garantie übernommen wurde,
- in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Veranstalter nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
13.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Workshopleiter, Guides und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
13.5 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die ausschließlich aus der Missachtung von Anweisungen, unzureichender persönlicher Ausrüstung, einer Fehleinschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit oder einem sonstigen schuldhaften Verhalten des Teilnehmers entstehen.
13.6 Für Fotoausrüstung, Fahrzeuge, Gepäck, Kleidung, Wertgegenstände und sonstige persönliche Gegenstände haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen.
13.7 Für Leistungen Dritter, die der Teilnehmer selbst und im eigenen Namen bucht, haftet der Veranstalter nicht. Dies gilt insbesondere für Unterkunft, Beförderung, Mietfahrzeuge oder sonstige Zusatzleistungen, sofern der Veranstalter diese lediglich vermittelt oder empfiehlt und nicht selbst Vertragspartner wird.
13.8 Der Teilnehmer ist für einen ausreichenden eigenen Versicherungsschutz verantwortlich. Empfohlen werden abhängig vom Workshop insbesondere eine Haftpflicht-, Unfall-, Auslandskranken-, Reiserücktritts- sowie Ausrüstungsversicherung.
14. Datenschutz
14.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
14.2 Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Bearbeitung von Buchungen, zur Vertragsdurchführung, zur Zahlungsabwicklung, zur Kommunikation mit Teilnehmern sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
14.3 Soweit dies zur Durchführung des Workshops erforderlich ist, können notwendige Daten an eingesetzte Workshopleiter, Guides, Dienstleister oder sonstige Leistungspartner übermittelt werden.
14.4 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters.
14.5 Die Verwendung personenbezogener Daten für Newsletter oder sonstige elektronische Werbung erfolgt nur auf einer hierfür bestehenden gesetzlichen Grundlage oder mit einer gesonderten Einwilligung.
15. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
15.1 Foto-, Video- oder Tonaufnahmen von Teilnehmern zu Werbe-, Dokumentations- oder Veröffentlichungszwecken erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Erlaubnis.
15.2 Eine Einwilligung in die Anfertigung oder Veröffentlichung solcher Aufnahmen ist freiwillig und nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Workshop, soweit die Aufnahme nicht lediglich beiläufig erfolgt und gesetzlich zulässig ist.
15.3 Teilnehmer dürfen andere Teilnehmer nicht ohne deren Zustimmung gezielt fotografieren, filmen oder entsprechende Aufnahmen veröffentlichen, soweit hierfür keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
16. Widerrufsrecht
16.1 Bei Verträgen über Fotoworkshops, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen betreffen und für deren Durchführung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
16.2 Die Buchung ist daher mit Zugang der Buchungsbestätigung verbindlich. Die in Ziffer 6 geregelten Rücktritts- und Stornierungsbedingungen bleiben unberührt.
16.3 Soweit im Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen des § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB nicht vorliegen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.
17. Verbraucherstreitbeilegung
17.1 Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17.2 Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18.2 Bei Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
18.3 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Weilheim in Oberbayern ausschließlicher Gerichtsstand.
18.4 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18.5 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
18.6 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individueller Abreden bleiben unberührt.
18.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Antdorf, 06. August 2026